SIXTsales

Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG & Brother KFZ & Sachverständigen Service GmbH für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge.

Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge (Kaufgegenstand genannt) durch die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG & Brother KFZ & Sachverständigen Service GmbH, handelnd unter der Marke SIXT sales, mit Fahrzeugstandort Im Plonzert 2, 56076 Koblenz (nachfolgend „Verkäufer“ genannt). Soweit im Einzelfall eine der Partnerfirmen (Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG bzw. Brother KFZ & Sachverständigen Service GmbH) als Vertragspartner ausgewiesen ist, gelten diese AGB entsprechend für diesen Vertragspartner.

I. Kaufvertrag / Übertragung von Rechten und Pflichten

1. Ein Kaufvertrag wird zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossen. Soweit zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ein Rahmenvertrag über den Kauf und Rückkauf von Fahrzeugen besteht, haben dessen Bestimmungen vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

2. Der Käufer ist an die Bestellung 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Die Regelung in V. Nr. 2 bleibt hiervon unberührt.

3. Angaben über Leistungen (z. B. Geschwindigkeiten, CO₂-Emissionen), Betriebskosten, Öl- und Kraftstoffverbrauch, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde.

4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.

5. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch zu Nebenabreden und Zusicherungen, bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch E-Mail oder elektronisch übermittelte PDF-Dokumente (z. B. Angebot, Kaufvertrag) gewahrt, soweit nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

II. Preise

1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich, soweit nicht anders vermerkt, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %), ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis) ab Standort des Kaufgegenstandes (Koblenz).

2. Vereinbarte Nebenleistungen und vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, zu Lasten des Käufers.

III. Zahlung und Aufrechnung

1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens nach Rechnungsstellung, zur Zahlung bargeldlos durch Vorabüberweisung an den Verkäufer fällig. Andere Zahlungsweisen bedürfen der Zustimmung des Verkäufers.

2. Zahlungsanweisungen oder Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

3. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf einem Anspruch aus dem Kaufvertrag beruht.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich schriftlich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Wenn kein neuer Liefertermin vereinbart wird, beginnt die Lieferfrist ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung einer neuen Lieferfrist neu zu laufen.

2. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kommt der Verkäufer mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.

3. Im Falle dieses Verzuges kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich (auch per E-Mail an info@sixt-sales.de) eine Nachfrist von 14 Tagen mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 Prozent des Kaufpreises.

4. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieser Ziffer ausgeschlossen.

5. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsstörungen verlängern die in Ziffer 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung.

V. Abnahme, Widerruf / Geld-zurück-Garantie

1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort (Koblenz) zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.

2. Für Verbraucher gilt unsere 14-Tage-Geld-zurück-Garantie: Sie haben 14 Tage Geld-zurück-Garantie ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe. Passt das Fahrzeug nicht, erhalten Sie den Kaufpreis zurück. Gewerbliche Käufer haben diesen Anspruch nicht, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Nachfrist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Bei Nutzfahrzeugen bedarf es in diesen Fällen auch nicht der Bereitstellung.

4. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

5. Der Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfe haben den Kaufgegenstand bei der Empfangnahme auf dessen einwandfreien und mangelfreien Zustand zu prüfen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seiner Verpflichtung aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis zehn Prozent des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung sowie eine Veränderung zulässig.

4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.

5. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

6. Soweit bei Vertragsabschluss vereinbart, hat der Käufer unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts eine Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen. Die Leistungen aus der Vollkaskoversicherung sind – soweit nicht anders vereinbart – in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Verzichtet bei schweren Schäden der Verkäufer auf eine Instandsetzung, so wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises, der Preise für Nebenleistungen sowie von für den Käufer verauslagten Kosten verwendet.

VII. Rechte bei Mängeln

1. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten bei Mängeln des Kaufgegenstands die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate beträgt.

2. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, erfolgt der Verkauf des Kaufgegenstands unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung.

3. Die Bestimmungen dieser Ziffer 1 und 2 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat oder die von einer Beschaffenheitsgarantie erfasst werden, unberührt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

4. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen (info@sixt-sales.de, Im Plonzert 2, 56076 Koblenz).

5. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

6. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Der Käufer muss dem Verkäufer diese zur Verfügung stellen.

7. Mängelrechte, die dem Käufer gegen den Hersteller des Fahrzeuges zustehen, bleiben unberührt.

VIII. Haftung

1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte (wesentliche Nebenpflicht), ist die Haftung des Verkäufers auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet der Verkäufer nicht.

2. Rechte des Käufers bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verkäufers.

IX. Datenschutz

1. Der Käufer willigt in die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der ihn betreffenden Daten durch den Verkäufer zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung ein. Der Verkäufer leitet die Daten bei gesondertem Auftrag weiterhin an folgende Stellen weiter: Zulassungsdienst, Leasing-/Finanzierungsbank sowie erforderliche IT- und Kommunikationsdienstleister.

2. Einwilligungen in Marketing- und Werbeaktionen erfolgen freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Soweit der Käufer einwilligt, dürfen die im Rahmen des Kaufvertrages angegebenen personenbezogenen Daten genutzt werden, um ihn per Post, Telefon, E-Mail oder SMS/MMS über interessante Produkte, Dienstleistungen und/oder Aktionen von SIXT sales zu informieren sowie für Marktforschungszwecke zu nutzen.

SIXT sales verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO. Weitere Hinweise: sixt-sales.de/datenschutz.

Widerruf einer Einwilligung jederzeit schriftlich an:
Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG
Im Plonzert 2
56076 Koblenz
oder per E-Mail an info@sixt-sales.de.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Koblenz, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlich Gerichtsstand Koblenz.

3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4. Jede Änderung des Kaufvertrages bedarf der Schriftform, auch die Aufhebung der Schriftform.

Kontakt

Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG & Brother KFZ & Sachverständigen Service GmbH

Filialleiter: Christian Schubert
Im Plonzert 2
56076 Koblenz

Brother KFZ & Sachverständigen Service GmbH
Auguste-Viktoria-Allee 12-13
D-13403 Berlin

Telefon: +49 2630 9389091
E-Mail: info@sixt-sales.de

Stand: Oktober 2026 · Siehe auch Impressum und Datenschutz.